Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege in Ihrem Senioren- und Pflegezentrum Collegium 2000
Kurzzeitpflege - Sicherheit und Geborgenheit auf Zeit
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen
Manchmal kann die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht sichergestellt werden – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer gesundheitlichen Krise oder zur Entlastung von Angehörigen. In diesen Situationen bietet Ihnen das Senioren- und Pflegezentrum Collegium 2000 eine sichere, professionelle und herzliche Betreuung in unserer Kurzzeitpflege.
Bis zu acht Wochen können Sie unser Pflege- und Betreuungsangebot in Anspruch nehmen und in einer geschützten Umgebung neue Kraft schöpfen. Unser erfahrenes Team begleitet Sie dabei individuell und sorgt dafür, dass Sie sich vom ersten Tag an gut aufgehoben fühlen.
Die Pflegekassen übernehmen bei Vorliegen eines Bewilligungsgrundes die pflegebedingten Aufwendungen für die pflegerische Betreuung, die medizinische Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung, sofern Ihr jährlicher Leistungsanspruch noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind grundsätzlich selbst zu tragen.
Mögliche Bewilligungsgründe
Überbrückung der Wartezeit auf einen Pflegeplatz in einem Seniorenheim
Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt bei ungeklärter häuslicher Versorgungssituation
Unterstützung bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Verhinderungspflege – „Mein Dahoam“
Wenn Ihre pflegende Bezugsperson vorübergehend verhindert ist, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Ersatzpflege. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege bereits mindestens sechs Monate durch eine Pflegeperson erfolgt ist.

Unser Service für Ihr Wohlbefinden
Gastronomie und ausgewogene Verpflegung
Reinigungs- und Wäscheservice
Haustechnikerdienste
Ausrichtung von Festivitäten und Feierlichkeiten
Individuelle Beratung
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Friseur- und Fußpflegeangebote
Essen wie zu Hause
Eine ausgewogene Ernährung trägt wesentlich zum Wohlbefinden bei. Unser abwechslungsreicher Speiseplan bietet täglich frische und schmackhafte Mahlzeiten – von regionaler Hausmannskost bis hin zu internationalen Gerichten. Neben Vollwert-, vegetarischer und Diätkost bieten wir auch verschiedene Sonderkostformen an, die speziell auf individuelle Bedürfnisse sowie Kau- und Schluckbeschwerden abgestimmt sind.
Kosten und Leistungen der Kurzzeitpflege
Transparente Kosten – individuelle Unterstützung
Während Ihres Aufenthalts in der Kurzzeitpflege entstehen Kosten für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung. Die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den pflegebedingten Aufwendungen und unterstützt Sie finanziell bei Ihrem vorübergehenden Aufenthalt.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach Ihrem individuellen Pflegebedarf sowie der Dauer Ihres Aufenthalts. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den entstehenden Kosten und den möglichen Leistungen Ihrer Pflegekasse.
Kosten und Leistungen der Pflegekasse
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zur Verfügung.
Leistung Budget pro Kalenderjahr
Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege bis zu 3.539 €
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind grundsätzlich selbst zu tragen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind grundsätzlich privat zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Leistungen, beispielsweise aus der Verhinderungs- oder Entlastungspflege, zur Finanzierung herangezogen werden.
Pflege und Betreuung
Die pflegerischen Leistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und umfassen unter anderem Körperpflege, Mobilitätsförderung, Unterstützung bei der Ernährung sowie medizinische Behandlungspflege.
Unterkunft und Verpflegung
Während Ihres Aufenthalts wohnen Sie in einer sicheren und angenehmen Umgebung. Die Kosten beinhalten die Unterbringung und alle Mahlzeiten.
Investitionskosten
Hierzu zählen die Kosten für Gebäude, Ausstattung, technische Anlagen und Instandhaltung unseres Hauses. Diese Kosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen.
Persönliche Beratung
Die Finanzierungsmöglichkeiten der Kurzzeitpflege sind oft individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch.
Gemeinsam prüfen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse und unterstützen Sie bei Fragen zur Antragstellung und Kostenübernahme.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Betreuung in unserer Einrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit.
Wie lange kann Kurzzeitpflege genutzt werden?
Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Wer übernimmt die Kosten?
Je nach Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Ist eine kurzfristige Aufnahme möglich?
Wir bemühen uns, auch kurzfristig freie Plätze zur Verfügung zu stellen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig.
